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Wohnungseigentumsverwaltung:
Die Rechte und Pflichten der Firma Domus
Concept ergeben sich aus dem Wohneigentumsgesetz
(WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen
Beschlüssen der Eigentümerversammlungen.
Die Firma Domus
Concept wird durch pflichtgemäßes
Ermessen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer
Hinsicht gewährleisten, das heißt, die Wohnanlage mit Sorgfalt
und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes betreuen;
dabei wird sie alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen
Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen.
Die Firma Domus
Concept wird in den Fällen, die die Eigentümergemeinschaft
als Ganzes betreffen, der Eigentümergemeinschaft rechtzeitig sachdienliche
Empfehlungen geben, dies bezieht sich auch auf die Empfehlung zur Einschaltung
von Spezialisten und Gutachtern.
Tätigkeiten:
Die Tätigkeit der Firma Domus Concept
besteht außer:
- unabdingbaren, gesetzlichen Aufgaben des Verwalters gem. § 20 –
28 WEG
- Aufgaben gemäß Teilungserklärung
/ Gemeinschaftsordnung
- Aufgaben gemäß den Beschlüssen der Eigentümer
unter anderem aus Erstellung und Durchführung von:
1. Wirtschaftsplan
2. Jahresabrechnung
3. Eigentümerversammlung, Vorsitz und Niederschrift
4. Hausordnung
5. Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
6. Geldverwaltung
7. Rechnungskontrolle und Anweisung
8. Buchführung
9. Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
10. Aufragsvergabe (Empfehlung und laufende
Instandhaltung)
11. Überwachung
12. Sofortmaßnahmen
13. Schlüsselbestellungen
14. Sicherheitseinrichtugen
15. Allgemeine Verwaltung
Zusatzleistungen:
Die Firma Domus Concept
ist bereit, über die vorbezeichneten Grundleistungen hinaus zusätzliche
Leistungen zu erbringen. Für diese Zusatzleistungen wird eine separate
Vereinbarung getroffen.
Downloads zum Thema:
Muster-WEG-Verwaltervertrag 
Leistungspyramide anzeigen 
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